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Wohnungssuche

Eigentumswohnung, Mietkauf oder Mietwohnung?

Jede Immobiliensuche startet mit einer essenziellen Frage: Was genau möchte ich? Angepasst an die jeweilige Situation werden unterschiedlichste Kriterien bei der Immobiliensuche relevant. Nach der Auswahl der gewünschten Immobilienart, angefangen von Häusern, Reihenhäusern oder Wohnungen, weiter mit der Frage des Standortes: Soll die Immobilie in der Stadt liegen, etwas außerhalb oder auf dem Land? Zudem kommt dann die wichtige Frage der Immobilienfinanzierung.

Hier die gängigsten Varianten der Immobilienfinanzierung für Wohnungen:

Wohnungskauf: Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung bzw. der Wohnungseigentum bezeichnet die alleinige Verfügbarkeit und das Nutzungsrecht über eine selbstständige Wohnung oder sonstige Räumlichkeiten. Der Besitz einer Eigentumswohnung wird im Grundbuch verzeichnet, egal ob das Eigentumsobjekt eine oder mehrere Eigentümer aufweist. Der/die Eigentumswohnungsbesitzer/in ist in einer sogenannten Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG). Rein rechtlich gesehen ist man somit allerdings nicht nur Eigentümer einer einzelnen Wohnung, sondern Miteigentümer der gesamten allgemeinen Liegenschaft. (Grünflächen, Stiegenhaus, etc.)

Eigentumswohnungen werden zum Teil gefördert oder auch freifinanziert errichtet. Gefördert bedeutet, dass für die Deckung der Baukosten, Fördergelder des Landes OÖ verwendet werden und diese in Raten an das Land OÖ zurückbezahlt werden. Die Kosten der freifinanzierten Eigentumswohnungen werden sofort 1 zu 1 an den potentiellen Eigentümer weiterverrechnet.

Zur Finanzierung von Eigentumswohnungen ist es ratsam, bereits einen höheren Betrag aus dem Eigenkapital in die Anzahlung zu investieren. Somit können die monatlichen Kosten geringer gehalten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, spezielle Wohnbauförderungen und Beihilfen für die Finanzierung von Eigentumswohnungen zu beantragen. Die genauen Regelungen sind jeweils von den Gegebenheiten abhängig.

Wohnungskauf: Mietkauf

Der Mietkauf bietet jeder Person die Möglichkeit, Eigentum zu begründen. Sie leisten eine Anzahlung und das Objekt wird die nächsten 10 Jahre in Miete bewohnt. Sie haben nach Ablauf der 10 Jahre die Möglichkeit, das Objekt auf Mietbasis weiter zu bewohnen oder in Ihr Eigentum überschreiben zu lassen. (Die Kosten hierfür trägt der Käufer.)
Mit Erstbezug ab 01.08.2019 (WGG Novelle 2019) ist der Kauf bereits ab 5 Jahren möglich.

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, während der 10-Jahresfrist die Wohnung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Sie erhalten nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objektes Ihre Anzahlung zurück, jedoch wird 1% pro Jahr der Bewohnung in Abzug gebracht. (Beispiel: Sie kündigen die Wohnung nach 5 Jahren = es werden 5% vom Bau- und Grundkostenbeitrag abgezogen)

Mietwohnung

Der Inhaber einer Liegenschaft bzw. Wohnung stellt einer oder mehreren Personen eine Wohnung in der Liegenschaft gegen ein monatliches Entgelt zur Verfügung. Vermieter und Mieter schließen einen unbefristeten Vertrag über die Entgelthöhe, die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Zahlungskonditionen und die Kündigungsfristen ab. Der Mietpreis ist meist variabel und wird an die aktuellen Richtwerte nach Bedarf jährlich angepasst.

Mietwohnungen erfreuen sich großer Beliebtheit, da für die Mieter Flexibilität gewährleistet wird. Die momentane finanzielle Belastung ist relativ gering und der Mieter ist nicht langfristig gebunden.

Egal welche dieser Wohnungsvarianten Sie bevorzugen, wir bei der GSG Lenzing freuen uns, Sie bei Ihrer Wohnungssuche zu unterstützen und das passende Objekt mit der gewünschten Finanzierung in der für Sie perfekten Lage zu finden.

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