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Junges Wohnen

Mietwohnungen für mehr Unabhängigkeit & Wohnkomfort

Das Förderungsdarlehen „Junges Wohnen“ bietet jungen Menschen die optimale Möglichkeit, den Schritt in die Eigenständigkeit zu wagen. Über das geförderte Wohnbaukonzept werden preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung gestellt, um die Selbstständigkeit von jungen Menschen zu fördern und einen hohen Wohnkomfort zu bieten.

Ausmaß & Zusatzförderung

Die Basisförderung für die Errichtung von Häusern mit Mietwohnungen für junge Menschen beträgt bis zu maximal 66 Prozent der anerkennbaren Gesamtbaukosten. Gefördert werden Wohnhäuser, die mindestens 12 Wohnungen aufweisen, zwei Drittel davon müssen Einraum- bzw. Zweiraumwohnungen sein. Hier sind Wohnungsgrößen bis maximal 65 m² für eine 3-Raumwohnung möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, die aliquote Förderungsdarlehen z.B. über die Errichtung einer Tiefgarage oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe wie z.B. Flachs, Holzfaser, Schafwolle oder anderen Naturmaterialen, zusätzlich zu erhöhen.

Ausstattung & Wohnkomfort

Um für junge Menschen einen geeigneten Wohnraum zu schaffen, sind Staumöglichkeiten in den entsprechenden Wohnbereichen vorgesehen: Von Abstellkammern innerhalb der Wohnung, über Wasch- und Trockenräume im Wohnhaus, bis hin zu funktionalen und leicht zugänglichen Mehrzweckräumen für Kinderwägen oder Fahrräder. Dieser Wohnraum steht den Mieterinnen und Mietern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Grundsätzlich sind die Mietwohnungen mit Oberflächenendausführung und bezugsfertig. Dazu gehören alle erforderlichen sanitären Anlagen, Fußböden und Anschlussmöglichkeiten in der Küche für elektronische Geräte.

Zielgruppe & Bewerbung

Mit dem Förderungskonzept sollen junge Menschen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr angesprochen werden, die eine geförderte Wohnung beziehen wollen und einen Hauptwohnsitz in Österreich aufweisen können. Dies gilt auch für alle Ehepartner oder eingetragene Partner. Um vor allem finanziell schwächere Familien oder Einzelpersonen zu unterstützen und leistbare Wohnmöglichkeiten zu schaffen, darf z.B. eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschritten werden.

Bisher unterstützen viele Gemeinden das Förderungskonzept „Junges Wohnen“ und tragen damit zur Verwirklichung Ihres persönlichen Wohntraums bei.  

Lassen Sie sich von uns über die Details beraten und wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Umsetzung des optimalen Wohnprojekts in Ihrer Nähe.

 

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